Grünenhagen

Geschichtliches über Grünenhagen



Deutung des Ortsnamen:

Der Ortsname Grünenhagen ist wie der größte Teil der deutschen Ortsnamen Mecklenburgs aus zwei Stämmen zusammengesetzt: aus dem Bestimmungswort "grün" und dem Grundwort "Hagen". Das Grundwort "Hagen" (lateinisch "indago") bezeichnet ursprünglich den "Zaun aus Dornbusch", bedeutet also Hecke, Umhegung, Einzäunung, dann aber auch das Umhegte, den eingezäunten Raum, die in den Wald hineingerodete, eingezäunte Siedlung. Hagen deutet also auf Waldlage hin. Das Bestimmungswort "grün", ein Adjektiv, kennzeichnet eine Beschaffenheit der Siedlung, in diesem Falle wohl die Farbe der Landschaft, in der sie liegt. Grünenhagen bedeutet also "grüner Hagen", bzw. "Hagen im Grünen", d.h. im Walde. Das Adjektiv steht, wie im Mittelalter allgemein üblich, im gleichen Fall wir das Grundwort. Die Ortsnamen wurden früher wie jedes andere Substantiv dekliniert und im Zusammenhang meist mit Präpositionen verbunden, die den Dativ regieren: "tom Grönhagen", verhochdeutscht "zum Grünenhagen". In dieser dativischen Form ist der Ortsname Grünenhagen später erstarrt. Wendische Bevölkerungsreste In mecklenburgischen Urkunden und Akten des 15. und 16.Jh. sind für Grünenhagen wendische Zu- und Familiennamen nicht nachwiesbar. Über Grünenhagen berichten die Archivakten ausnahmsweise wenig. Aus den Lehnsakten wird zwar bekannt, dass es 1532 ein Bauerndorf war und zu Zibühl gehörte, aber weiter erfährt man aus demselben bis zum westfälischen Frieden nichts. Jedenfalls wird es aber bis dahin immer als Perlinem zu Zibühl gehört haben.




Quellen:
Mecklenburgische Urkundenbücher
Dr. Hans Witte





 

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